Sektoraler Heilpraktiker in Podologie

Erweiterung des Tätigkeitsfeldes

Im Februar 2023 ist mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt worden.
Die Podologische Therapie stellt eine Heilkunde dar. Patienten mit medizinischen Beschwerdebildern (z.B. eingewachsener Zehennagel, Nagelpilz) dürfen ohne SHP nicht ohne ärztliche Diagnostik (Arztvorbehalt) behandelt werden.
Sektorale Heilpraktiker sind befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln.

Rezepte selber ausstellen

Als SHP dürfen Sie Rezepte über nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Behandlungsgebiet der Podologie verordnen.
SHP-Leistungen sind Privatleistungen! Im Zusammenhang mit den Erkrankungen am Fuß und deren Diagnostik werden diese privat in Rechnung gestellt.

Umsatzsteuerbefreiung

Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet die Diagnostik und somit die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne therapeutische Zwecke bleiben weiterhin umsatzsteuerpflichtig.



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Meine Leistungen für Sie sind...
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Präsentationen aus Bilder
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