Sektoraler Heilpraktiker in Podologie
Erweiterung des Tätigkeitsfeldes
Im Februar 2023 ist mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der
Bezeichnung
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt
worden.
Die Podologische Therapie stellt eine Heilkunde dar. Patienten mit
medizinischen Beschwerdebildern (z.B. eingewachsener Zehennagel,
Nagelpilz) dürfen ohne SHP nicht ohne ärztliche Diagnostik (Arztvorbehalt)
behandelt werden.
Sektorale Heilpraktiker sind befugt, die Diagnostik und Ausübung der
Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten
ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln.
Rezepte selber ausstellen
Als SHP dürfen Sie Rezepte über nichtverschreibungspflichtige
Medikamente, Heil- und Hilfsmittel im Behandlungsgebiet der Podologie
verordnen.
SHP-Leistungen sind Privatleistungen! Im Zusammenhang mit den
Erkrankungen am Fuß und deren Diagnostik werden diese privat in
Rechnung gestellt.
Umsatzsteuerbefreiung
Ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, entscheidet die
Diagnostik und somit die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne
therapeutische Zwecke bleiben weiterhin umsatzsteuerpflichtig.
Meine Leistungen für Sie sind...
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